Liebe Mitglieder,

seit Sonntag, den 16.01.2022, gilt eine Aktualisierung der erst in der vergangenen Woche veröffentlichten neuen Coronaschutzverordnung. In dieser werden insbesondere die Regelungen zum Testen unter der Maßgabe 2G-plus beschrieben. Dies wurde offensichtlich notwendig, da es zu der Frage „Wer gilt als geboostert?“ viele Unklarheiten gegeben hat. Unter folgenden Voraussetzungen gelten Personen als „geboostert“:

  • Personen, die vollständig geimpft sind (also immer zweimal geimpft, auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson) und dann noch eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben (die sogenannte „Booster-Impfung“), 
  • Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,
  • Personen, die vollständig geimpft sind, in den ersten 90 Tagen nach der zweiten Impfung (aber erst 14 Tage nach der zweiten Impfung, da diese erst dann vollständig ist), sog. „frisch Geimpfte“ und
  • Personen, die im Besitz eines Genesenennachweises sind, die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage aber höchstens 90 Tage alt ist, sog. „frisch Genesene“.

Die jetzigen Regelungen erlauben beim Sport drinnen mehr Personen den Zugang in die Sportstätte ohne zusätzlichen Test, machen es jedoch für diejenigen, die diesen Zugang zu regeln haben, nicht einfacher. Eine Reihe möglicher Kombinationen zwischen „geimpft“ und „genesen“ sind zu berücksichtigen, um Klarheit zu erhalten, wer mit und wer ohne Test Zugang hat.

Im Anhang findet Ihr die neue Coronaschutzverordnung, die bereits bekannte Orientierungshilfe für den Sportbetrieb und eine Übersicht, wer als „geboostert“ gilt.

Euer Vorstand

Download Orientierungshilfe für den Sportbetrieb ab 13.01.2022 (Tabelle)

Download Coronaschutzverordnung ab 16.01.2022

Download Übersicht – Wer gilt als geboostert?