Liebe Mitglieder,

seit dem 28.12.2021 gilt eine aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung. Folgende Punkte sollen zur besseren Verständlichkeit dieser dienen:

1. Sport mit 2G+ gilt nur für Innenräume!

In §4 (3) Ziff. 1 der CoronaSchVO hatte es hierzu in der Version vom 28.12.2021 zunächst eine etwas verwirrende Formulierung gegeben. Sie ist in der ab dem 30.12.2021 geltenden Version geändert worden und lautet jetzt: „(…) die gemeinsame Sportausübung (einschließlich Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie in sonstigen Innenräumen im öffentlichen Raum (…)“. Damit ist klar: 2G+ gilt nur für den Sport in Innenräumen, nicht für den Sport draußen.

2. Bei Sport in Innenräumen gilt 2G+ auch dann, wenn eine Maske getragen wird!

Beim Sport geht die Verordnung davon aus, dass das Maskentragen nicht praktikabel ist, und schreibt deshalb ausnahmslos 2G+ vor. Das heißt: Auch durch freiwilliges Maskentragen kann die Zugangsbeschränkung nicht auf 2G reduziert werden.

Euer Vorstand