Liebe Mitglieder,
es gibt eine Änderung in der Corona-Schutzverordnung: Bei Personen, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen im Sinne der Corona-Schutzverordnung) sind, darf der vorzulegende Test nicht älter als 24 Stunden (vorher 48 Stunden) sein. Kinder bei zum Schuleintritt müssen weiterhin nicht getestet werden, Schüler:innen gelten aufgrund der Schultestungen weiter als getestet.
Die bisher gültigen Regeln bleiben selbstverständlich weiterhin bestehen:
Euer Vorstand