Liebe Vereinsmitglieder,

wie bekannt, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) die Corona-Schutzverordnung in NRW an die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden die bisher geltenden Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.

Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.

Die aktuellen Verordnungen sind bis zum 30.04.22 gültig und hier zu finden:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Bekannt ist aber auch, dass die 7-Tages-Inzidenz in NRW nach wie vor über einem Wert von 1.000 liegt und es insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.

Hierzu kann jede:r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:

  • Eigenverantwortlichkeit übernehmen: Sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
  • AHA–Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!

Jede:r sollte sich aber bewusst sein, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist! Eigenständige Regeln können wir für die Turnhallen und Stadion nicht erlassen, da wir nicht Hausherr(-in) dieser Anlagen sind.

Euer Vorstand