Liebe Mitglieder,

seit dem 09.02.2022 gilt eine aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung. Für den Sport sind folgende Änderungen relevant:

  • Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag).
  • Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.

Bitte lasst Euch nicht von Meldungen in den Medien irritieren, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW ist in die Überarbeitung der Coronaschutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!

Zur Frage, wer als geboostert gilt, hat sich durch eine entsprechende Veröffentlichung des RKI eine Änderung ergeben. Auch hierzu haben wir Euch eine aktualisierte Übersicht beigefügt.

Euer Vorstand

Download Orientierungshilfe für den Sportbetrieb ab 09.02.2022 (Tabelle)

Download Übersicht – Wer gilt als geboostert?