Liebe Mitglieder,

laut neuer CoronaSchutzVerordnung gelten folgende Regeln für die Testpflicht bei Schüler:innen beim Sport drinnen:

Testpflicht für Schülerinnen und Schüler beim Sport drinnen

Außerhalb der Schulferien (wie bisher):

  • Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
  • Schülerinnen und Schüler gelten als getestet (unter 16 Jahren ohne Nachweis, ab 16 Jahren mit Nachweis der Schule).

In den Schulferien (neu!) (anstehende Herbstferien 11. bis 24.10.):

  • Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
  • Schülerinnen und Schüler gelten nicht als getestet, da in dieser Zeit keine Schultestungen stattfinden. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an Sportangeboten drinnen grundsätzlich (und für Angebote draußen mit mehr als 2500 Teilnehmenden inkl. Besuchern) einen höchstens 48 Stunden zurückliegenden Test (Schnelltest) benötigen.

Die neue CoronaSchutzVerordnung findet Ihr hier.

Euer Vorstand