Liebe Mitglieder,

ab Freitag, den 11. Juni 2021, treten weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft, da für das Land NRW die Inzidenzstufe 1 gilt:

  • Die Turnhalle ist nun wieder geöffnet: Der Trainingsbetrieb darf ohne Test mit Sicherstellung einfacher Rückverfolgbarkeit stattfinden
  • Waldstadion: Bei der Sportausübung kann ebenfalls auf einen Negativnachweis verzichtet werden
  • Das Vereinsheim darf wieder genutzt werden: Keine Testpflicht, Abstandsregeln müssen eingehalten werden, die einfache Rückverfolgbarkeit gilt ebenfalls
  • Für den Sportbetrieb gilt allgemein eine Personenbegrenzung von max. 100 Personen

Alle nicht genannten Regeln bleiben, wie hier genannt, bestehen.

Euer Vorstand