Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW werden ab kommenden Montag, den 02.11.2020, alle Sportstätten (Turnhallen und Sportplätze) geschlossen. Davon betroffen ist der Trainings- und Spielbetrieb der Fußball- sowie der Tischtennisabteilung. Das Training der Turn- sowie Leichtathletikabteilung findet ebenfalls nicht statt. Diese Regeln gelten vorerst bis zum 30.11.2020. Allgemein gilt, dass der Individualsport außerhalb der Sportanlagen nur alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Haushalts erlaubt ist.



Offizielle Mitteilung der Stadt Wesel

Für den Sport in Wesel ist vor allem § 9 Abs. 1 maßgeblich:

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von 
Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig. 

Dies heißt für die Sportstätten der Stadt Wesel:
– Die Sportstätten der Stadt Wesel (Hallen und Sportplätze) werden außer für den Schulsport gesperrt.
– Der Individualsport außerhalb der Sportanlagen ist nur allein oder zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Haushalts, außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen erlaubt. Beachten Sie aber hierbei auch die anderen Regelungen der Coronaschutzverordnung, wie z.B. den Mindestabstand nach § 2 und die Allgemeinverfügung des Kreises.

Die Regelungen gelten zunächst bis zum 30.11.2020. 



Aktuelle Coronaschutzverordnung

2020-10-30_Coronaschutzverordnung